Allgemeine Informationen
Die Zeitschrift REPORT ist die erste peer-reviewte, deutschsprachige
Weiterbildungszeitschrift. Die Einführung eines
formalisierten Referierungssystems im Jahr 2006 erfolgte mit folgender Zielsetzung:
- Verbesserung von Qualität und Transparenz: Das Peer-Review-Verfahren
ist ein nach außen hin sichtbares Instrument der Qualitätssicherung.
Durch ein anonymisiertes Begutachtungsverfahren erfolgt die Auswahl
der Beiträge auf der Grundlage professioneller Standards und wird dadurch
quasi verobjektiviert. Die Entscheidung für die Annahme oder Ablehnung
eines Manuskripts wird begründet und dokumentiert. Die Transparenz und
damit verbunden die Akzeptanz von Publikationsentscheidungen werden
erhöht.
- Förderung der Diskurskultur: Referierungssysteme fördern
die Bereitschaft zur konstruktiv-kritischen Auseinandersetzung mit Forschungsergebnissen
und wissenschaftlichen Argumentationen innerhalb der Profession. Im
Idealfall beeinflussen sie die Verständigungskultur über die Zeitschrift
hinaus in die gesamte Disziplin hinein. Durch eine inhaltlich begründete
Rückmeldung an die Autor/inn/en bei Ablehnung eines Manuskripts gewinnt
das Peer Review zudem an Bedeutung für die gezielte Förderung von Nachwuchswissenschaftler/inne/n.
- Alle Manuskripte, die der Redaktion zur Veröffentlichung angeboten
werden oder die die Herausgeber zur Veröffentlichung anfragen, werden
in der Redaktion anonymisiert und neben den drei Herausgebern zwei Gutachter/inne/n
vorgelegt.
- Mit Einreichen des Manuskripts haben Autor/inn/en die Möglichkeit,
den Wunsch nach Vermeidung eines bestimmten Gutachters/einer bestimmten
Gutachterin zu äußern. Der Wunsch ist vertraulich zu behandeln.
- Die Entscheidung, welche Gutachter/innen mit der Begutachtung betraut
werden, treffen die Herausgeber. Die Gutachter/innen werden im
letzten Heft eines Jahrgangs und hier namentlich aufgeführt.
- Wird trotz Anonymisierung der/die Autor/in von einem/einer Gutachter/in
identifiziert, sollte dies offengelegt werden, sofern eine neutrale
Begutachtung dadurch nicht möglich ist. In diesem Fall ist ein/e andere/r
Gutachter/in zu beauftragen.
- Die Gutachter/innen sind angehalten, ihre Begutachtung zügig vorzunehmen.
Die Begutachtung des Manuskripts wird anhand eines standardisierten
Bewertungsbogens vorgenommen,
durch einen schriftlich ausformulierten Kommentar ergänzt und endet
mit einer Empfehlung. Die Begutachtung soll sachlich und wertschätzend
erfolgen. Kritik ist konstruktiv zu formulieren, so dass sie den/die
Autor/in in die Lage versetzt, auf dieser Grundlage das Manuskript zu
verbessern.
- Die letztendliche Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des
Manuskripts treffen die Herausgeber und teilen dies dem/der Autor/in ggf. mit
Überarbeitungsauflagen schriftlich mit. Gutachten werden nicht an die
Autor/inn/en weitergeleitet. Die Gutachter/innen bleiben für die Autor/inn/en
anonym.
- Autor/inn/en haben die Möglichkeit, Überarbeitungsauflagen, die
Ihnen nicht umsetzbar erscheinen, begründet zurückzuweisen. In Streitfällen
ist ein/e dritte/r Gutachter/in hinzuzuziehen, der/die abschließend
zusammen mit dem Herausgebergremium eine Entscheidung fällt.